Insolvenzerklärung
Personelle Voraussetzungen
natürliche und juristische Personen
Sachliche Voraussetzungen
Urkunde betreffend Insolvenzerklärung
Begehren
Schuldner
Adressat
Konkursrichter
Rechtsnatur
freiwilliger Akt des Schuldners
Rechtsgrundlage
SchKG 191 Abs. 1
Wirkung 1
Rechtswohltat, in dem der Schuldner nicht mehr mit einzelnen Betreibungen (Einzelexekutionen), sondern in einer Gesamtauseinandersetzung mit seinen Gläubiger konfrontiert wird (Generalexekution)
Wirkung 2
Konkurseröffnung
Durchführung des Konkurs
ev. Konkurseinstellung mangels Aktiven
Gläubigeraspekt
Generalexekution
Forderungsanmeldung, ev. Eigentumsansprache
Gläubigerrechte
Weiterführende Informationen
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