Konkursaufschub
Personelle Voraussetzungen |
AG, KommAG, GmbH, Genossenschaft, Stiftung |
Sachliche Voraussetzungen |
Aussicht auf Sanierung, Volldeckung der Gläubigeransprüche |
Begehren |
Gläubiger oder VR der Schuldnerin |
Adressat |
Konkursrichter |
Rechtsnatur |
freiwilliger Akt des Schuldners |
Rechtsgrundlage |
SchKG 725a |
Wirkung |
Konkurs wird aufgeschoben bei Aussicht auf Sanierung und Volldeckung der Gläubiger |
Gläubigeraspekt |
- Verlust des Druckmittels gegenüber nicht konkursbereitem Schuldner
- Verlust der Chance bei schnellerem Handeln eine Volldekkung der eigenen Forderung zu erzielen
|
Weiterführende Informationen